Stellplatzordnung
Wohnmobilhafen Mechernich

  1. Zutritt zum Wohnmobilhafen ist nur nach Anmeldung gestattet.
  2. Jegliche Stellplatzeinrichtungen dürfen nur durch angemeldete Gäste genutzt werden.
  3. Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung erziehungsberechtigter Personen übernachten.
  4. Den Anordnungen der Verwaltung ist Folge zu leisten. Die Verwaltung oder deren Beauftragte sind berechtigt, einzelnen Personen den Zutritt zum „Wohnmobilhafen Mechernich“ zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen. Die Verwaltung kann von ihrem uneingeschränkten Hausrecht auf dem gesamten Gelände Gebrauch machen.
  5. Das Hausieren und das Abhalten von Werbeveranstaltungen auf der Anlage ist verboten.
  6. Eine Haftung für durch leichte Fahrlässigkeit der Verwaltung verursachte Unfälle oder eine Haftung für das Eigentum der Gäste besteht nicht. Die Gäste sind verpflichtet, sich selbst entsprechend zu versichern.
  7. Fest mit dem Erdboden verbundene bauliche Anlagen jeder Art sind auf der Platzanlage nicht erlaubt.
  8. Jegliche Nebenabreden oder Abmachungen zum Mietvertrag oder zur Stellplatzordnung bedürfen der Schriftform. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit.
  9. Das Fahren mit Kraftfahrzeugen ist nur auf den Wegen und nur zur An- oder Abreise erlaubt. Wohnmobile sind immer auf der Mietparzelle abzustellen, andere Fahrzeuge auf dem Parkplatz Mühlenpark. Auf dem Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Es darf nur Schritttempo gefahren werden.
  10. Alle öffentlichen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen. Wer die Anlagen beschädigt oder verschmutzt, muss mit einem Platzverweis rechnen. Hinterlassen Sie die Anlage bitte so, wie Sie sie vorzufinden wünschen! Eltern haften auch hier unbegrenzt für ihre Kinder.
  11. Hunde müssen im gesamten Platzgebiet ständig angeleint gehalten werden. Verunreinigungen, die die Hunde auf dem Gelände hinterlassen, sind durch die Hundehalter selbst zu beseitigen. Alle Tierhalter haften grundsätzlich unbegrenzt für Schäden, die Ihre Tiere anrichten.
  12. Der Müll ist entsprechend der Müllordnung zu trennen.
  13. Auf dem Platz ist nur der Betrieb von geprüften Gasflaschen mit 5 kg oder 11 kg Inhalt erlaubt. Aus Feuerschutzgründen ist es erforderlich, dass alle Gasanlagen der Endverbraucher geprüft sind.
  14. Wagenwaschen, Lackierarbeiten und alle Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen sind auf dem gesamten Stellplatz verboten.
  15. Der Konsum von Drogen ist auf dem Gelände strengstens verboten.
  16. Die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr ist zu beachten.